Hausordnung

Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Menschen zusammen arbeiten und zusammen leben.
Dass dies nicht immer ohne Schwierigkeiten und Konflikte abläuft, wissen wir alle aus eigener Erfahrung.
Klare Regeln und Vorgaben, die von der ganzen Schulgemeinschaft getragen werden, sollen dieses Zusammenleben und Zusammenarbeiten erleichtern.

Punkt 1:
In unserer Schule hat jeder Schüler einen eigenen, versperrbaren Garderobekasten. Überkleidung und Straßenschuhe sind dort abzulegen.

Punkt 2:
Verschmutzte Böden sind nicht schön und belasten das Schulbudget mit höheren Reinigungskosten. Aus diesem Grunde benützen unsere Schüler im Schulgebäude Hausschuhe.

Punkt 3:
Vorzeitiger Einlass ins Schulgebäude: ein Service unserer Schule:
In begründeten Fällen (Fahrschüler u.a.) dürfen die Klassen bereits ab 7.00 betreten werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schüler jedoch von 7.00 bis 7.35 unbeaufsichtigt sind, und die Schule in dieser Zeit keine Haftung jeglicher Art übernimmt.
Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt um 7.35.

Punkt 4:
Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer in der Klasse, so ist dies vom Klassensprecher (Stellvertreter) unverzüglich im Sekretariat oder Konferenzzimmer zu melden.

Punkt 5:
Während des Unterrichts müssen Handys ausgeschaltet sein. Für die Unterstufenschülerinnen und –schüler gilt zusätzlich: Das Handy muss ab 07:35 Uhr bis zum Ende des Vormittagsunterrichts ausgeschaltet sein. Bild- und Tonaufnahmen im Schulgebäude und am Sportplatz sind nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.

Punkt 6:
Um die Einrichtung zu schonen und die Reinigung nicht unnötig zu erschweren, wird auf Ordnung in den Klassenräumen großer Wert gelegt.
Bei Beschädigungen haften die Verursacher. Zu einer sauberen Schule gehört auch eine saubere Umgebung. Keinesfalls dürfen Gegenstände aus dem Fenster geworfen werden.

Punkt 7:
Es ist alles zu vermeiden, was die eigene Person oder andere Personen gefährden könnte. Daher ist das Mitnehmen von gefährlichen Gegenständen untersagt. Auch das Herumtollen, Raufen, „Fußballspielen“, Sitzen auf der Fensterbank, Zuwerfen von Türen, ….sind nicht erlaubt.
Ebenso ist das Laufen und ungebührlicher Lärm auf Gängen und in den Klassenräumen nicht gestattet.

Wir wollen sichere und erholsame Pausen:
Laufen erhöht die Verletzungsgefahr und erzeugt Stress!

Punkt 8:
Erfolgreicher Unterricht und erfolgreiche Prüfungsarbeiten benötigen Ruhe und Schutz vor Störungen von außen. Während der Unterrichtszeit ist daher jeder Lärm auf den Gängen zu vermeiden.

Punkt 9:
Rauchen ist auf der gesamten Schulliegenschaft (im Schulgebäude und auf den zur Schulliegenschaft gehörenden Außenanlagen) verboten. Der Genuss und das Mitbringen von alkoholischen Getränken sowie von Suchtmitteln ist den Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen, sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.

Punkt 10:
In den Funktionsräumen gelten eigene Regelungen, die zu beachten sind. Zum Unterricht in diesen Räumen sammeln sich die Schüler erst kurz vor dem Läuten. In der eigenen Klasse, werden nach Unterrichtsende die Stühle auf die Bänke gestellt und Unrat beseitigt. Die Klassenordner sorgen dafür, dass das Licht ausgeschaltet wird und die Fenster geschlossen sind.

Punkt 11:
Während der Unterrichtszeit darf das Schulgebäude oder der Unterrichtsort nicht verlassen werden. In dringenden Fällen ist die Schulleitung zu kontaktieren.

Punkt 12:
In Freistunden ist der Aufenthaltsbereich die Aula bei der Kantine. Die Schule darf in dieser Zeit nur mit Erlaubnis des Klassenvorstandes verlassen werden.
Die Zeit zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht kann ebenfalls in der Aula verbracht werden. Dabei besteht für die Schule keine Aufsichtspflicht.

Punkt 13:
Freistellungen vom Unterricht sind rechtzeitig zu beantragen: Für einzelne Stunden bis zu einem Tag beim Klassenvorstand, für zwei und mehr Tage beim Direktor.

Punkt 14:
Abwesenheit vom Unterricht ist beim Klassenvorstand unter Angabe des Grundes ehestmöglich zu rechtfertigen. (Diesbezügliche Formulare liegen im Sekretariat auf). Die Erziehungsberechtigten (oder die eigenberechtigten Schüler) haben im Falle einer Verhinderung den Klassenvorstand oder die Schulleitung unverzüglich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Die Abwesenheit bei Nachmittagsstunden (Wahlpflichtfächer u.ä.) ist beim jeweils zuständigen Lehrer (Zusatzklassenbuch) zu rechtfertigen.

Schulgesetz:

Im Schulgesetz/in der Schulverordnung ist vieles zum Thema Ordnung in der Schule schon geregelt.

Hier ein Auszug:

Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.

Sie haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und in der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.

Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Zeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.

Wenn ein Schüler länger als eine Woche ohne Rechtfertigung vom Unterricht fernbleibt und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche nicht eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet.

Wenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, hat der Klassenvorstand oder der Schulleiter das Einvernehmen mit dem Erziehungsberechtigten zu pflegen.

Die Erziehungsberechtigten (die eigenberechtigten Schüler) haben jede Änderung ihrer Wohnadresse sowie sonstige Veränderungen, die den Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, unverzüglich zu melden.

Bei einem Fehlverhalten des Schülers sind folgende Erziehungsmittel anzuwenden:

Aufforderung
Zurechtweisung
Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten
beratendes bzw. belehrendes Gespräch
Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten
Verwarnung

jeweils durch den Lehrer, Klassenvorstand und / oder den Schulleiter.

Wenn ein Schüler seine Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt und die Anwendung von Erziehungsmitteln erfolglos bleibt oder wenn das Verhalten eines Schülers eine dauernde Gefährdung anderer Schüler hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt, ist der Schüler von der Schule zu verweisen.