Erlass des Ministeriums 22.11.2021

Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Der Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) vom 19. November 2021 bezüglich der Covid-19-Pandemie lässt viel Interpretations- und Entscheidungsspielraum für Schule, Eltern und Schüler*innen zu. Wir (Eltern- und Lehrervertreter plus Schulleitung) haben uns, sofern möglich, für folgende Vorgangsweise am Europagymnasium Klagenfurt entschieden.

Ohne Wenn und Aber in den Maßnahmen des BMBWF vorgegeben und damit ausgeführt wird:

  • Der Präsenzunterricht in den einzelnen Klassen nach Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht.
  • Flächendeckendes Distance Learning ist nicht vorgesehen. Die Schüler*innen können je nach Unterrichtsgegenstand, Unterrichtsinhalt, technischen Möglichkeiten und Eigenverantwortung der Professor*innen am Unterricht virtuell teilnehmen.
  • Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schule (Klassenvorstand oder Sekretariat) ist ausreichend.
  • Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich.
  • Falls machbar, sollen an den einzelnen Standorten Möglichkeiten geschaffen werden, dass jene Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, Fragen zu den Lern- und Übungspaketen an die jeweils zuständigen Professor*innen richten können.
  • Die Schüler*innen sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungsaufgaben grundsätzlich selber verantwortlich.

Bezüglich der offen formulierten Punkte wie Schularbeiten und Tests bzw. Abschlussklassen folgen wir den Empfehlungen des BMBWF, d.h.:

Schriftliche Leistungsfeststellungen wie Schularbeiten und Tests finden an unserer Schule im Zeitraum des Lockdowns nicht statt. Ausgenommen davon sind die Abschlussklassen, in denen schriftliche Leistungsfeststellungen sehr wohl geschrieben werden.

Ebenso folgen wir der Empfehlung des BMBWF, wonach die Schüler*innen der Abschlussklassen geschlossen am Präsenzunterricht teilnehmen.

Maskenpflicht gilt für alle Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen. Für die Sekundarstufe 1: zumindest MundNasenSchutz; Sekundarstufe 2: FFP2-Maske; entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen. Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

 

Alle Schüler*innen, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen zweimal mit Antigen-Test und mindestens einmal pro Woche mittels PCR-Test.

 

Der Erlass zum Schulbetrieb, gültig ab 22.11.2021, ist in der Anlage ersichtlich.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

HR Dir. Mag. Gerhard Hopfgartner

 

Link zum Erlass:  schulbetrieb20211122_erlass