Bibliotheksordnung

1. Die Bibliothek ist ein Ort des Studiums. Jedes Lärmen, unnötiges Herumlaufen, das Betreten der Bibliothek mit Esswaren, Süßigkeiten und Getränken ist zu unterlassen. Eine entspannte, ruhige Atmosphäre soll ein gutes Arbeitsklima gewährleisten. Bücher und Geräte dürfen nur mit sauberen Händen angefasst und nicht beschädigt werden.

2. In der Regel dürfen nicht mehr als 4 Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden. Die Entlehnzeit beträgt 3 Wochen, kann jedoch durch Vorzeigen des Buches verlängert werden.

3. Schüler/-innen der 8. Klasse müssen im 2. Semester beim Bibliotheksleiter 40,- Euro Kaution hinterlegen, die sie nach der Matura bei Rückgabe aller Bücher zurückerhalten.

4. Eine Abgangsbestätigung von der Schule wird nur ausgestellt, wenn alle Bücher an die Bibliothek zurückgestellt wurden.

5. Jegliches Ausleihen von Büchern ist nur möglich, wenn das Buch vom Bibliothekar in den Computer eingetragen wurde. Jede Selbstentnahme und Mitnahme von Büchern und Zeitschriften, die Hinterlassung von Zetteln mit subjektiven Entlehnvermerken und Ähnliches ist zu unterlassen.

6. Nachschlagewerke (Systematikgruppe 1.1 bis 1.5 / weißes Pickerl) sind nicht entlehnbar und dürfen nur innerhalb der Bibliothek benutzt werden.

7. Die Sitzstufen sind für den Unterricht oder für Dialogveranstaltungen in der Bibliothek vorgesehen, nicht zum Liegen oder Jausnen während der Pausen. Die Sitzstufen dürfen nur mit Hausschuhen oder Zweitschuhen betreten werden, auch in der Zeit, in der die Hausschuhpflicht im Schulgebäude allgemein aufgehoben ist.

8. Der Verwaltungscomputer der Schulbibliothek darf ausschließlich von den dazu befugten Schulbibliothekaren benutzt werden.

9. Das Internet in der Bibliothek dient primär der Informationsbeschaffung und Bildung, nicht aber reinen Unterhaltungszwecken und privaten, außerschulischen Interessen. Das Aufrufen von Spielen und von Seiten mit gewalttätigen oder sonstigen fragwürdigen Inhalten ist untersagt. Unterrichtsbezogene Recherchen haben Vorrang.

10. Jeder Benutzer einer PC-Workstation ist für den normalen Umgang mit den Geräten und für die Sauberkeit des Arbeitsplatzes verantwortlich. Schäden an den Geräten sind sofort zu melden. Müll ist in den Abfallkübel zu werfen, jede Verschmutzung ist vom Verursacher in angemessener Weise zu beseitigen.

11. Die Bibliothekare haben die Pflicht und das Recht, die Einhaltung der Bibliotheksregeln zu kontrollieren und Nutzer, die sich nicht daran halten, nötigenfalls aus der Bibliothek zu verweisen.

 

Grundsätzlich gelten auch in der Bibliothek die Verhaltensrichtlinien der Schule.